Reklamationsordnung
1. Allgemeine Bestimmungen
Diese Reklamationsordnung wurde in Übereinstimmung mit dem tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Verbraucherschutzgesetz erstellt. Sie beschreibt das Verfahren zur Geltendmachung einer Reklamation für Waren, die bei der Gesellschaft PWSE, s.r.o. erworben wurden.
2. Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist für Waren beträgt 24 Monate für Endverbraucher. Für Unternehmer (Kauf auf IČO/Gewerbe) richtet sich die Dauer der Gewährleistung nach der Vereinbarung oder dem Handelsgesetzbuch (in der Regel 12 Monate). Die Frist beginnt mit der Übernahme der Ware durch den Käufer.
3. Geltendmachung der Reklamation
Der Käufer sollte die Reklamation unverzüglich nach Feststellung des Mangels geltend machen. Die Reklamation kann wie folgt gemeldet werden:
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Per E-Mail an: rma@pwse.cz
4. Verfahren bei Reklamation und Rücksendung (Retourenetikett)
Um Ihnen die Reklamation so einfach wie möglich zu machen, bieten wir Ihnen die kostenlose Rücksendung der defekten Ware an uns an:
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Informieren Sie uns per E-Mail über die Reklamation (bitte Bestellnummer und Fehlerbeschreibung angeben).
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Wir senden Ihnen per E-Mail ein Retourenetikett zu (z. B. über Zásilkovna oder PPL).
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Verpacken Sie die defekte Ware sicher und legen Sie eine Kopie der Rechnung oder ein Reklamationsprotokoll bei.
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Kleben Sie das erhaltene Etikett auf das Paket und geben Sie es an der nächstgelegenen Annahmestelle ab. Hinweis: Sollten Sie sich entscheiden, die Ware auf eigene Kosten auf anderem Wege zurückzusenden, werden diese Kosten nur bis zur Höhe der günstigsten angebotenen Versandart erstattet.
5. Bearbeitung der Reklamation
Der Verkäufer entscheidet über die Reklamation sofort, in komplizierten Fällen innerhalb von 3 Werktagen. Die Reklamation einschließlich der Mängelbehebung wird spätestens innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Geltendmachung erledigt, sofern sich Verkäufer und Käufer nicht auf eine längere Frist einigen.
6. Arten der Mängelbehebung
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Behebung des Mangels durch Reparatur oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache.
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Angemessener Nachlass auf den Kaufpreis.
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Rücktritt vom Vertrag (Rückerstattung des Geldes), wenn der Mangel nicht behebbar ist.
Diese Reklamationsordnung tritt am 1. 1. 2026 in Kraft.